Die Glossare des HdBG

Mandat Detailansicht

Stichwörter: Mandat


Obrigkeitlicher Rechtsetzungsakt, etwa eine landesherrliche Verordnung; meistens als Einblattdruck publiziert. Im Prozess (etwa des Reichskammergerichts) kann Mandat auch eine richterliche Anordnung bedeuten (mit dem Charakter einer einstweiligen Verfü

Aus: Bayerische Rechtsgeschichte

Mandat" bedeutet so viel wie "Auftrag". So handeln die Mandatsträger, also die Abgeordneten im Parlament, im Auftrag der Wähler. Sie sind Beauftragte des Volkes. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet (im Gegensatz zum imperativen Mandat), dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind und keinen speziellen Weisungen zu folgen haben.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus