Die Glossare des HdBG

Magisterregel (regula magistri) Detailansicht

Stichwörter: Magisterregel, Magisterregel (regula magistri)


Ihr unbekannter Verfasser schuf die umfangreichste Mönchsregel in lateinischer Sprache. Sie entstand um 530 in Italien oder in Südfrankreich.
Das Kloster ist gemäß der Magisterregel eine Gemeinschaft von Laien unter Führung eines Meisters (lateinisch magister). Dekane unterstützen ihn in der Führung der Mönche. Ihre Aufgabe ist das tägliche gemeinsame Gebet. Den Lebensunterhalt für den Konvent liefern die Abgaben und Dienste der vom Kloster abhängigen Bauern. Die Mönche selbst leisten Handarbeit nur innerhalb des Klosters. Anstelle einer eigenen Kirche besucht der Konvent jeden Sonntag die am nächsten gelegene Pfarrkirche.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1999, Band 8, Sp. 977.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)