Die Glossare des HdBG

Magdalenerinnen (Poenitentes sorores Beatae Mariae Magdalenae) Detailansicht

Stichwörter: Magdalenerinnen, Magdalenerinnen (Poenitentes sorores Beatae Mariae Magdalenae)


Diese Gemeinschaft bestand in ihren Anfängen um 1224 ausschließlich aus ehemaligen Prostituierten. Sie geht auf das soziale Engagement eines Priesters Rudolf in Worms zurück. Bereits 1227 erhielt der Orden seine Bestätigung durch den Papst. Die „Reuerinnen“ in der Nachfolge der Maria Magdalena lebten zunächst nach der Regel der Zisterzienserinnen. Nach 1232 lebte der Orden nach der Regel des Augustinus. Nach dem weißen (heute dunkelgrauen) Habit nannte man sie auch „Weißfrauen“.
Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts nahm die Gemeinschaft auch „unbescholtene“ Frauen auf. Nach dem Konzil von Lyon (1274) spaltete sich der nur in Deutschland verbreitete Orden. Im Norden wurden die Konvente zu Klöstern der Augustinerinnen. In Süddeutschland schlossen sich die Frauen zumeist den Bettelorden an.
Das letzte echte Kloster der Magdalenerinnen entstand 1320 im schlesischen Lauban. Die Schwestern flohen 1945 nach Niederbayern. Als Kloster dient seit 1951 Schloss Seiboldsdorf bei Vilsbiburg. Von dort wurde auch wieder eine Niederlassung in Lauban begründet.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 1181-1182.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)