Stichwörter: Liquidierung
Aufwendige Erfassung aller auf einem Grundstück ruhenden Dominikal- und anderen Reallasten und die Feststellung der Besitzverhältnisse. 1848 nach Aufhebung der adligen Grundherrschaft entfiel sie.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 26/01
Aus: Wie Bayern vermessen wurde