Stichwörter: Lehen
Das zu gegenseitiger Treue verpflichtende Verhältnis meist zwischen einem Fürsten und einem Vasallen, der ein Gut zu seinem Lebensunterhalt auf Lebenszeit geliehen bekommt und dem Fürsten dafür bestimmte Dienste oder Abgaben schulde
Aus: Menschenbilder
Um freien Gefolgsleuten und Funktionsträgern die Ausübung ihres Dienstes zu ermöglichen und zu honorieren, wurden ihnen vom König oder geistlichen und weltlichen Herren seit der Karolingerzeit Güter und nutzbare Rechte (z.B. Zölle) zu Leihe gegeben. Seit
Aus: Glossar Bayern und Österreich im Mittelalter
Aus Gefolgschaft entstandenes Leiheverhältnis mit Nutzungsrecht von Grundbesitz bzw. Übergabe eines Amtes auf Lebzeiten durch Lehensherren gegen persönliche Leistungen des Beliehenen.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns
Im hohen Mittelalter ein nutzbares Gut (meist Landbesitz), Recht oder Amts, das ein Lehensherr seinem Lehensmann (Vasall) auf Lebenszeit verlieh und das ein besonderes Treueverhältnis (Vasallitätsverhältnis) begründete; sei dem 15./16. Jahrhundert wird
Aus: Flurnamen