Die Glossare des HdBG

Lehen Detailansicht

Stichwörter: Lehen


Das zu gegenseitiger Treue verpflichtende Verhältnis meist zwischen einem Fürsten und einem Vasallen, der ein Gut zu seinem Lebensunterhalt auf Lebenszeit geliehen bekommt und dem Fürsten dafür bestimmte Dienste oder Abgaben schulde

Aus: Menschenbilder

Um freien Gefolgsleuten und Funktionsträgern die Ausübung ihres Dienstes zu ermöglichen und zu honorieren, wurden ihnen vom König oder geistlichen und weltlichen Herren seit der Karolingerzeit Güter und nutzbare Rechte (z.B. Zölle) zu Leihe gegeben. Seit

Aus: Glossar Bayern und Österreich im Mittelalter

Aus Gefolgschaft entstandenes Leiheverhältnis mit Nutzungsrecht von Grundbesitz bzw. Übergabe eines Amtes auf Lebzeiten durch Lehensherren gegen persönliche Leistungen des Beliehenen.

Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns

Im hohen Mittelalter ein nutzbares Gut (meist Landbesitz), Recht oder Amts, das ein Lehensherr seinem Lehensmann (Vasall) auf Lebenszeit verlieh und das ein besonderes Treueverhältnis (Vasallitätsverhältnis) begründete; sei dem 15./16. Jahrhundert wird

Aus: Flurnamen