Die Glossare des HdBG

Legislaturperiode Detailansicht

Stichwörter: Legislaturperiode


Der Landtag wird seit 1998 auf fünf Jahre gewählt. Diesen Zeitraum bezeichnet man als Legislaturperiode (Art. 16 der Bayerischen Verfassung).

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus