Die Glossare des HdBG

Laterankonzil (IV.) 1215 Detailansicht

Stichwörter: IV. Laterankonzil, Laterankonzil (IV.) 1215, Viertes Laterankonzil


= Generalsynode der lateinischen Bischöfe unter Leitung des Papstes, benannt nach der Basilika des Hl. Johannes vom Lateran in Rom (Lateranbasilika). Im Mittelpunkt der Konzilien stand stets das Bemühen um eine kirchliche Reform, was immer man darunter jeweils verstand. Bis heute ist unklar, warum von den zahlreichen Generalsynoden im Hochmittelalter nur jene vier, die 1123, 1139, 1179 und 1215 in der Lateranbasilika abgehalten wurden, später in die Reihe der Ökumenischen Konzilien aufgenommen wurden (herkömmliche katholische Zählung).

Das IV. Laterankonzil wurde von Papst Innozenz III. (reg. 1198-1216) bereits kurz nach dem Beginn seines Pontifikats geplant und durch das Rundschreiben "Vineam Domini Sabaoth" am 19. April 1213 einberufen. Zur Eröffnungszeremonie am 11. November 1215 versammelten sich über 400 Bischöfe – darunter die vornehmsten Vertreter der lateinischen Hierarchie im Osten – mehr als 800 Äbte und Prioren, Gesandte der meisten Könige und vieler Stadtrepubliken. Ein Hauptthema war der Aufruf zum (V.) Kreuzzug, um das Heilige Land mit den biblischen Stätten um Jerusalem von den muslimischen Sarazenen zurückzuerobern. Außerdem beschäftigte sich das Laterankonzil intensiv mit der Wiederherstellung der Ordensdisziplin und strukturellen Reformen im kanonischen Recht, mit dem Ziel einer sittlichen Verbesserung des Klerus. Unter anderem wurde der Handel mit Reliquien verboten und die zukünftige Ausbildung der Seelsorger in den Diözesen verbessert. Diskutiert wurde auch die Rechtmäßigkeit des römisch-deutschen Königs Friedrich II. aus dem Geschlecht der Staufer, der erst 1220 zum Kaiser gekrönt wurde. Die wohl auch aus Gründen einer ängstlichen Seelsorge erlassenen Bestimmungen gegen Juden trugen zu ihrer entmenschlichenden Ausgrenzung im christlichen Europa bei: Neue kanonische Gesetze (Kirchenrecht) verboten den regulären Handel zwischen Christen und Juden, schlossen sie von allen öffentlichen Ämtern aus und, wichtigster Punkt, ordneten eine diskriminierende Zwangs-Kennzeichnung durch die Kleidung an.

Quelle: Werner Maleczek: Laterankonzil, IV. (125). In: Lexikon des Mittelalters, Bd. V.: Hiera-Mittel bis Lukanien. München / Zürich 1991, Sp. 1742-1744.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)