Die Glossare des HdBG

Landtagswahlkreise (1906-1933) Detailansicht

Stichwörter: Landtagswahlkreise, Landtagswahlkreise (1906-1933)


Die Wahlkreiseinteilung war in Bayern zwischen 1848 und 1932 politisch umstritten. Zunächst beendete die Wahlrechtsreform von 1906 den seit 1848 geführten Streit zwischen Landtagsparteien und Regierung um den Zuschnitt der Wahlkreise. Fortan war für die Festlegung der Wahl- und Stimmkreise der Landtag zuständig. 1906 entstanden zunächst 133 Wahlkreise, in denen 163 Abgeordnete mittels einfacher Mehrheitswahl bestimmt wurden. Im Zuge der Novemberrevolution 1918 wurde die sozialdemokratisch-liberale Forderung nach dem reinen Verhältniswahlrecht durchgesetzt. Bei der Landtagswahl 1919 stellten die bisherigen Wahlkreise nur noch Stimmkreise dar; die Sitzverteilung wurde nach den Gesamtstimmen auf Landesebene ermittelt. Im Zuge des Rechtsrucks in Bayern 1920 wurden auf Betreiben der BVP wieder Wahlkreise sowie eine Stimmkreisbindung der Abgeordneten eingeführt, um die zentralisierende Wirkung des reinen Verhältniswahlrechts abzumildern. Die Wahlkreise, die den acht Regierungsbezirken entsprachen, waren in so viele Stimmkreise unterteilt, wie dort Abgeordnete zu wählen waren. Pro Stimmkreis und Wahlvorschlag war nur ein Kandidat zulässig, so dass auf Ebene der Stimmkreise weiterhin Personen gewählt wurden. Obwohl umstritten blieb dieses System in seinen Grundzügen bis zum Ende der Weimarer Republik gültig.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns