Die Glossare des HdBG

Landtagspräsident Detailansicht

Stichwörter: Landtagspräsident


Der Landtag wählt aus seiner Mitte ein Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten, den Stellvertretern (Vizepräsidenten) und den Schriftführern (Art. 20 Abs. 1 Bayerische Verfassung 1946). Mit Unterstützung dieses Präsidiums leitet der Präsident sämtliche Geschäfte des Landtags und übt im Landtag das Hausrecht und die Polizeigewalt aus. Landtagspräsidenten gibt es in Bayern seit 1819.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns