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Landtagsamt Detailansicht

Stichwörter: Landtagsamt


Das Landtagsamt ist die Verwaltung des Bayerischen Landtags. Es untersteht dem Präsidenten des Bayerischen Landtags und wird vom Dirketor des Landtags geleitet. Es ist in seiner Organisation in die Abteilungen P (Parlamentarische Dienste) und Z (Zentrale Dienste) gegliedert.
Das Landtagsamt sorgt mit seinen Mitarbeitern für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf der parlamentarischen Arbeit.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus