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Stichwörter: Landtag


Ursprünglich Versammlung am Hof (Hoftag); seit dem Spätmittelalter Regionalversammlung der Landstände; seit dem 19. Jahrhundert Volksvertretung meist in zwei Häusern; in Bayern von 1818-1918 Kammer der Reichsräte (1. Kammer) und Kammer der Abgeordneten

Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns

Ursprünglich Versammlung am Hof (Hoftag); seit dem Spätmittelalter Regionalversammlung der Landstände, seit dem 19. Jahrhundert Vertretung des in Ständen gegliederten Volkes in zwei Häusern. In Bayern trug die "Ständeversammlung", die aus der Kammer der Reichsräte und der vom Volk gewählten Kammer der Abgeordneten bestand, zwischen 1819 und 1848 die Bezeichnung "Landtag", aber nur, sobald sie - vom König einberufen - zusammentrat. Mit der Wahlrechtsänderung von 1848 wurde die ständische Einteilung der Abgeordnetenkammer aufgehoben; sie wurde zur repräsentativen Volksvertretung. Daher fiel der Ausdruck "Ständeversammlung" weg. Das Zweikammerparlament blieb unter der Bezeichnung "Landtag" bis 1918 bestehen. Danach wird als "Landtag" die vom Volke in Ausübung der Volkssouveränität gewählte Volksvertretung bezeichnet.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus