Die Glossare des HdBG

Landstände Detailansicht

Stichwörter: Landstände


Zunächst die im Mittelalter nach Ständen auftretenden Lokalgewalten in den Territorien. Später die ständisch gegliederte Vertretung eines Landes gegenüber dem Landesherrn, deren Versammlung als Landtag bezeichnet wurde.

Aus: Menschenbilder