Stichwörter: Landstände
Gemeinschaft der politisch entscheidenden Kräfte eines Landes unterhalb der Landesherrschaft, in der Regel aus der hohen Geistlichkeit, dem grundherrlichen Adel und den landsässigen Städten bestehend. Die Landstände versammelten sich auf dem Landtag, um i
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 13/91
Aus: Politische Geschichte von Sachsen und Thüringen
Gemeinschaft der politisch entscheidenden Kräfte eines Landes unterhalb der Landesherrschaft, in der Regel aus der hohen Geistlichkeit, dem grundherrlichen Adel und den landsässigen Städten bestehend. Die Landstände versammelten sich auf dem Landtag, um ihre Interessen gegenüber dem Landesherrn zu vertreten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus