Stichwörter: Landstände des Hochstifts Würzburg
Die Anfänge der Würzburger Landstände datieren ins Jahr 1276, als erstmals eine Steuer erhoeben wurde. Im 14. Jahrhundert gab es Ansätze zur Korporationsbildung, 1398 wurde erstmals Mitregierung der Stände vereinbart. Die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts sah einen Höhepunkt ständischer Macht, als in den 1430er und 1440er Jahren die Bischöfe zeitweise völlig entmachtet waren. Als Bischof Rudolf von Scherenberg (reg. 1466-1495) die Hochstiftsfinanzen sanieren konnte, bedeutete dies vorerst das Ende des ständischen Einflusses. Wegen der vom Reich geforderten Türkensteuern wurde 1523 erstmals ein Landtag einberufen. Dieser bestand aus drei Kurien, die anfänglich getrennt tagten: Adel, Geistlichkeit (ohne Domkapitel), Landschaft (Städte und Ämter). Mitte des 16. Jahrhundert schied der Adel nach der Formierung der Reichsritterschaft aus den Würzburger Landständen aus, 1583 auch die Ämter und Dekane der Landkapitel. Ab 1583 tagten die beiden verbliebenen Kurien (Geistlichkeit und Städte) zusammen. Die 1621 eingeführten Ausschüsse beider Kurien machten die vollen Landtag überflüssig (zuletzt 1639). Seit 1641 bestand nur der Ausschuss der Geistlichkeit, der 1701 letztmalig zusammentrat.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns