Stichwörter: Landgeschray
Amtliche Ausrufung einer akuten Notlage aufgrund kriegerischer Bedrohung, aber auch beim Ausbruch eines Brandes. Dazu wurde mit den Kirchenglocken geläutet. Die wehrfähigen Männer mussten sich unverzüglich bereit stellen.
Quelle: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 23/99
Aus: Bayerns Gebirgsschützen