Die Glossare des HdBG

Landgericht Detailansicht

Stichwörter: Landgericht


Seit dem Hochmittelalter im Herzogtum Bayern die zentrale Verwaltungseinheit. Vorläufer der heutigen Landkreise, allerdings flächenmäßig deutlich kleiner. Die Kompetenz der Landgerichte war umfassend. Eine Trennung von Exekutive und Judikative wurde erst im 19. Jahrhundert vorgenommen. Die Gewalt der Landgerichte endete jedoch in vielen Bereichen an den Grenzen der Hofmarken.
Literatur: Hiereth, Sebastian: Die bayerische Gerichts- und Verwaltungsorganisation vom 13. bis 19. Jahrhundert, München 1950.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)

Hoheitlich-staatliche Verwaltungseinheit auf mittlerer Ebene, vergleichbar den heutigen Landkreisen. An der Spitze stand der Pfleger oder Richter (Landrichter).

Quelle: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 23/99
Aus: Bayerns Gebirgsschützen