Stichwörter: Landessynode
1920 geschaffenes Leitungsorgan der Evanglisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Landessynode und der aus ihr gebildete Landessynodalausschuss stehen gleichberechtigt neben den weiteren Leitungsgremien (Kirchenpräsident/Landesbischof, Landeskirchenrat) der Landeskirche. Vorläufer der Landessynoden im rechtsrheinischen Bayern waren die 1823 gebildeten Synoden der Konsistorialbezirke Ansbach und Bayreuth, die gemeinsam ab 1848 als verfassungsmäßige Repräsentation der protestantischen Kirche galten. Die Kirchenverfassung von 1920 stärkte die Rolle der Synode. 1933 übertrug die Landessynode ihr Gesetzgebungsrecht dem Landesbischof, was nach 1945 wieder rückgängig gemacht wurde.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns