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Landeskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, 1920/21 Detailansicht

Stichwörter: Landeskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, Landeskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, 1920/21


Offiziell eingesetzt am 11. September 1920, um die Entwaffnung der bürgerlichen Selbstschutzorganisationen in Bayern auf Druck der Alliierten durchzuführen, erfüllte Landeskommissar Eduard Nortz (1868-1939) während seiner Tätigkeit bis zum 30. Juni 1921 in erster Linie eine Alibi-Funktion. Eine große Anzahl versteckter Waffenlager in Bayern blieb weiterhin bestehen.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns