Stichwörter: Landeskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, Landeskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, 1920/21
Offiziell eingesetzt am 11. September 1920, um die Entwaffnung der bürgerlichen Selbstschutzorganisationen in Bayern auf Druck der Alliierten durchzuführen, erfüllte Landeskommissar Eduard Nortz (1868-1939) während seiner Tätigkeit bis zum 30. Juni 1921 in erster Linie eine Alibi-Funktion. Eine große Anzahl versteckter Waffenlager in Bayern blieb weiterhin bestehen.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns