Stichwörter: Landeskirchenrat
1920 als Nachfolger des bisherigen königlichen Oberkonsistoriums gebildetes Leitungsorgan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Der Landeskirchenrat steht gleichberechtigt neben den weiteren Leitungsgremien (Kirchenpräsident/Landesbischof, Landessynode, Landessynodalausschuss). Landeskirchenräte entstanden nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in zahlreichen deutschen Landeskirchen, so auch in Thüringen und der Pfalz.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns