Stichwörter: Laien
Alle Gläubigen, die nicht dem Stand der Kleriker angehören. Der Laienstand ermöglicht die Ablegung einer Profess und damit die Zugehörigkeit zu den Religiosen.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 590-597.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)