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Kriegszustand, 1914-1918/19 Detailansicht

Stichwörter: Kriegszustand, Kriegszustand, 1914-1918/19


Von der allgemeinen Rechtslage abweichender Ausnahmezustand, in dem besondere Vorkehrungen zum Schutz des Staates vor Gefahren von außen (Krieg) oder innen (Aufruhr) getroffen werden können. Kaiser Wilhelm II. verhängte den Kriegszustand am 31. Juli 1914, was allerdings nicht für Bayern galt. Hier wurde der Kriegszustand durch königliche Verordnung verhängt und blieb formal bis 1. Dezember 1919 bestehen.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns