Die Glossare des HdBG

Kreisobrist Detailansicht

Stichwörter: Kreisobrist


Ihm wurden die Ausführung und der Vollzug der Kreisbeschlüsse übertragen. 1555 wurde dieses Amt auf Dauer eingerichtet und den zollerischen Markgrafen als den mächtigsten weltlichen Kreisständen übertragen, die es in der Regel durch die Bayreuther Linie a

Aus: Reichskreis