Stichwörter: Kreisdirektorium
Wurde vom Bischof von Bamberg wahrgenommen. Als Kreisdirektor hatte er das Recht zur Eröffnung und Leitung der Kreisversammlung sowie zur Zusammenfassung und Veröffentlichung der Beschlüsse. Das Direktorium führte den Briefverkehr, wozu eine Kreiskanzlei
Aus: Reichskreis