Stichwörter: Kontrollrecht der Abgeordneten
Neben der Gesetzgebung und der Ausübung des Budgetrechts obliegt dem Landtag die Kontrolle der Staatsregierung. Ausfluss des Kontrollrechts der Abgeordneten sind insbesondere Anfragen an die Staatsregierung, die Aktuelle Stunde, das Zitierungsrecht gegenüber der Staatsregierung, das Informationsrecht aufgrund des Parlamentsinformationsgesetzes und das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus