Stichwörter: Kontingentflüchtling, Kontingentflüchtling(e)
Jüdische Staatsbürger aus ehemaligen Mitgliedsländern des Warschauer Paktes in Mittel- und (Süd-)Osteuropa, die in den frühen 1990er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland ohne Asylauftrag aufgenommen wurden und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhielten. „Wir treten dafür ein, verfolgten Juden in der DDR Asyl zu gewähren“, hieß es in einem Beschluss der letzten Volkskammer der DDR im Jahr 1990. In der vereinten Bundesrepublik wurde diese Regelung 1991 bestätigt und anschließend umgesetzt. Seitdem sind etwa 220.000 Jüdinnen und Juden sowie Menschen mit jüdischen Vorfahren aus der ehemaligen Sowjetunion als "Kontingentflüchtlinge" eingewandert. Der Name leitet sich von der staatlich festgelegten Zahl der Flüchtlinge ab (Kontingent). Ihre Anwesenheit trug maßgeblich dazu bei, dass neue jüdische Gemeinden gegründet wurden. Osteuropäische Aschkenasim belebten auch in Bayern die zahlenmäßig ausgedünnten Israelitischen Kultusgemeinden und prägen sie heute sowohl kulturell, wie auch in der religiösen Praxis.
Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/glossar-migration-integration/270603/kontingentfluechtling/
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)