Stichwörter: Konstitutionelle Monarchie
Verfassungsform mit Teilung der Legislative (gesetzgebenden Gewalt) zwischen König und Landtag. Der Landtag darf sich allerdings nicht in die Ausübung der Regierungsgewalt = Exekutive durch den König einmischen; insbesondere hat der Landtag kein Recht,
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns
Verfassungsform mit Teilung der gesetzgebenden Gewalt zwischen König und Landtag auf der Grundlage einer geschriebenen Verfassung; in Bayern Regierungsform von 1818 bis 1918. Die konstitutionelle Monarchie beruht auf dem Monarchischen Prinzip; ihr Gegenbegriff ist die "parlamentarische Monarchie", in der das Parlament direkt oder indirekt auch die Minister bestimmt.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus