Die Glossare des HdBG

Konsistorium (evangelisch) (19./20. Jahrhundert) Detailansicht

Stichwörter: Konsistorium, Konsistorium (evangelisch) (19./20. Jahrhundert)


Konsistorien, die im evangelischen Bereich bis 1918 als staatliche Behörden das landesherrliche Kirchenregiment ausübten und die Kirche leiteten, entstanden im Raum des heutigen Bayern in einigen, aber nicht allen Territorien, die sich der Reformation angeschlossen hatten. Mit dem Übergang dieser Gebiete an Bayern wurden bis 1807 alle bisherigen Konsistorien aufgelöst. Nach einer Übergangsphase, in der 1808-1818 das Innenministerium und die Kreisregierungen das Kirchenregiment ausübten, entstanden 1818 ein zentrales Oberkonsistorium in München und drei untergeordnete Konsistorien in Ansbach, Bayreuth und Speyer. Abgesehen davon, dass das Konsistorium in Speyer 1849 direkt dem Kultusministerium unterstellt wurde, blieb diese Ordnung bis zum Ende des Königreichs gültig. Nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments wurden die Konsistorien 1920 als staatliche Behörden aufgelöst. Sie gingen in den Landeskirchenräten auf.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns