Stichwörter: Kongregation
1. Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Klöster unter einem Oberen.
2. Religiöse Lebensgemeinschaften für Männer oder Frauen (siehe: Beginen) entstanden im Hochmittelalter. Keine Verpflichtung zur Klausur und nur teilweise Ablegung von Gelübden.
3. Gemeinschaften von Seelsorgern mit besonderen Zielsetzungen entstanden vor allem im 18. Jahrhundert.
Das kanonische Recht sah in den Angehörigen von Kongregationen im Sinne von Nr. 2 und Nr. 3 noch bis zum Jahr 1917 keine Religiosen. Von 1917 bis 1983 wurde der Ordensstand (status religiosus) aufgeteilt in die Orden (mit feierlicher Profess) und die Kongregationen (mit einfachen Gelübden nach den Evangelischen Räten). Seit 1983 ist für Orden und Kongregationen der gemeinsame Begriff Institut (Institutum religiosum) getreten.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 246-248.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)