Die Glossare des HdBG

Kollegiatstift Detailansicht

Stichwörter: Kollegiatstift


Eine Wohngemeinschaft von Klerikern an einer bestimmten Kirche (Kollegiatkirche). Die Kanoniker waren und sind vorrangig zur Feier der Gottesdienste in ihrer Kollegiatkirche verpflichtet. Sie stehen unter gemeinsamer Leitung. An den Bischofskirchen können Kollegiatstifte auch zusätzlich zum eigentlichen Domstift bestehen.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 178.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)