Stichwörter: König, König (röm.-dt.), römisch-deutscher König
Bei den Germanen durch besonderes Heil ausgezeichneter, durch Wahl oder durch Bewährung im Kampf erhobener Adeliger; Herrschaft des Königs im Mittelalter auf Grund von Wahl-, Erb- bzw. Geblütsrecht, durch Grundherrschaften und königliches Gefolge.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns
Bei den Germanen durch besonderes Heil ausgezeichneter, durch Wahl oder durch Bewährung im Kampf erhobener Adeliger; Herrschaft des Königs im Mittelalter auf Grund von Wahl-, Erb- bzw. Geblütsrecht, durch Grundherrschaften und königliches Gefolge. Im 19. Jahrhundert besagt das Monarchische Prinzip, dass im Herrscher alle Rechte der Staatsgewalt vereinigt sein müssen.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus
Moderne geschichtswissenschaftliche Bezeichnung für gewählte Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, wenn sie noch nicht durch die Salbung des Papstes zum Kaiser gekrönt wurden, oder diese Zeremonie aus anderen Gründen gar nicht wahrnehmen konnten (eigentlich nur Römischer König = lat. rex Romanorum). Der Titel blieb zwar bis zum Ende des Reiches 1806 erhalten, wurde aber mit zunehmender Regelmäßigkeit dem designierten Nachfolger des Kaisers verliehen (ähnlich dem Titel einer/s "Prinzen/Prinzessin von Wales" in Großbritannien).
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)