Stichwörter: Kloster
Der Begriff ist abgeleitet vom lateinischen claustrum, einem von der Außenwelt abgeschlossenen Ort (siehe: Klausur). Er bezeichnet heute im weiteren Sinne jede Niederlassung der Orden, eigentlich jedoch nur die Wohngemeinschaft von Mönchen und Nonnen. Andererseits hat sich auch für das Stift der Regularkanoniker bzw. Kanonissen der Name Kloster durchgesetzt, während in Österreich auch die Mönchsorden das Wort Stift bevorzugen.
Gemäß katholischem Kirchenrecht leben in einem Kloster so genannte Religiosen. Über die Jahrhunderte entwickelten die Klöster besondere Bauformen, Gebräuche und Einrichtungen.
Siehe auch: Abtei; Hospiz; Kanonie; Karmel; Kartause; Kollegiatstift; Konvent; Priorat; Propstei; Reichskloster; Stift
Zur Raumaufteilung siehe: Bibliothek; Dormitorium; Kapitelsaal; Klausur; Oratorium; Prälatur; Refektorium; Scriptorium;
Literatur: Angerer, Joachim: Stifte und Klöster in Bayern, Österreich und der Schweiz, Augsburg 1987;
Binding, Günther / Untermann, Matthias: Kleine Kunstgeschichte der mittelalterlichen Ordensbaukunst in Deutschland, Darmstadt 1985, 3. ergänzte Auflage 2001;
Bühler, Johannes (Hrsg.): Klosterleben im Mittelalter. Nach zeitgenössischen Quellen, Frankfurt am Main 1989 (erstmals 1923);
Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 140-144.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)
Abgeschlossener Wohnkomplex einer religiösen Glaubensgemeinschaft; Zusammenleben nach vorgegebenen Regeln unter einem Leiter (Abt, Prior) bzw. einer Leiterin (Äbtissin).
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns