Stichwörter: Kleriker
Der Klerus, abgeleitet vom griechischen Begriff für Bestimmung, umfasst seit der Antike jene Männer, die das Amt eines Diakons, eines Priesters oder eines Bischofs ausüben. Die Kleriker bilden gemeinsam mit den Laien die Gemeinschaft aller Gläubigen.
Heute erfolgt der Übertritt eines Laien in den Stand der Kleriker mit der Weihe zum Diakon. Im Mittelalter gab es hingegen auch zahlreiche einfache Kleriker in Weihestufen unterhalb des Diakonats. Allen Klerikern gemeinsam war seit dem 6. Jahrhundert als äußerliches Erkennungszeichen ihres geistlichen Standes die Tonsur. Eine bestimmte Kleidung war den Klerikern, im Gegensatz zu den Mönchen, nicht vorgeschrieben. Auch durften Kleriker, anders als Mönche, Eigentum besitzen. Kleriker sind nicht zum Leben gemäß einer Regel und in Gemeinschaft verpflichtet. Als Regularkleriker wurden im Mittelalter und der frühen Neuzeit jene Kleriker bezeichnet, die eine klösterliche Lebensform gewählt haben, wie die Chorherren. Die Mönche als solche sind keineswegs identisch mit Klerikern. Ursprünglich überwogen unter den Mönchen sogar die Laien.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 131-134.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)