Stichwörter: Klausur
Besonderer Bereich im Kloster, den Besucher und Gäste nicht betreten dürfen (lateinisch claudere für schließen). In manchen Orden existiert zudem eine so genannte aktive Klausur, das heißt, bestimmte Bewohner des Klosters dürfen die Klausur nicht verlassen.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1997, Band 6, Sp. 118ff.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)