Stichwörter: Klasse (von Abgeordneten)
Von 1819 bis 1848 war die Kammer der Abgeordneten nach Ständen gegliedert, die als Klassen bezeichnet wurden. Sie bestand zu einem Achtel aus adligen Gutsbesitzern mit gutsherrlicher bzw. niedriger Gerichtsbarkeit (Klasse I), einem Achtel aus katholischen und protestantischen Geistlichen (Klasse III), einem Viertel aus Vertretern der Städte und größeren Märkte (Klasse IV) und zur Hälfte aus Vertretern der übrigen Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit (Klasse V). Hinzu kam je ein Vertreter der drei Universitäten (Klasse II).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus