Die Glossare des HdBG

Kirchenverträge, 1924/1925 Detailansicht

Stichwörter: Kirchenverträge, Kirchenverträge, 1924/1925


Mit den protestantischen Kirchen im rechtsrheinischen Bayern und der Pfalz ausgehandelte Verträge, die das Verhältnis des Staates zu den beiden Religionsgemeinschaften nach dem Sturz der Monarchie neu regelten. Am 15. November 1924 unterzeichnet, traten die Verträge am 27. bzw. 29. Januar 1925 als erste ihrer Art in Kraft. Sie garantierten den protestantischen Kirchen ähnliche Rechte wie der katholischen Kirche, die zuvor ein Konkordat mit dem Freistaat abgeschlossen hatte, und waren Vorbild für die späteren Kirchenverträge anderer Länder.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns