Stichwörter: Kastenamt
Ursprünglich Verwaltung eines landesfürstlichen Getreidespeichers, dann jeglicher Natural- und Geldabgaben, wozu im Lauf der Zeit die Verwaltung von Steuern aller Art kamen.
Aus: Menschenbilder
vom Getreidekasten (= Getreidespeicher) herzuleiten; Amt unter der Leitung eines Kastners; zuständig für den Einzug der landesherrlichen Abgaben und Steuern. Den Landgerichten war oft ein eigenes Kastenamt zugeordnet.
Aus: Flurnamen