Stichwörter: Kapitel
Im Kloster die Gemeinschaft aller Angehörigen des Konvents mit endgültig geleisteter Profess. Das Kapitel ist die eigentliche Rechtsgemeinschaft eines Klosters. Nur die Mitglieder des Kapitels stimmen über die wichtigen Angelegenheiten ab und wählen ihren Abt oder Propst. Siehe auch das Generalkapitel.
An einer bestimmten Kirche, etwa einer Dom- oder Stiftskirche, besteht das Kapitel aus der Gemeinschaft der Kanoniker.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1996, Band 5, Sp. 1215.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)
Im Deutschen Orden Versammlung der Gebietiger.
Aus: Der Deutsche Orden