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Kanoniker Detailansicht

Stichwörter: Kanoniker


Kanoniker heißen Kleriker, die einer bestimmten Kirche zum geistlichen Dienst fest zugeordnet sind. Ihre Bezeichnung leitet sich ab vom „canon“ als der Namensliste dieser Kleriker. Ihre Zahl soll die kontinuierliche und besonders feierliche Durchführung der Gottesdienste gewährleisten. Die jeweilige Kirche besaß eine Reihe von Stiftungen oder Pfründen („Stiftskirche“), ihre Erträge dienten zum Unterhalt der Kanoniker. Sie lebten gleich Mönchen in einer Gemeinschaft, geleitet von einem Propst. Sofern die Gemeinschaft einer strengen Regel unterlag, spricht man von Regularkanonikern oder regulierten Chorherren im Unterschied zu so genannten Säkularkanonikern. Kanoniker verfügten im Gegensatz zu Mönchen über privates Eigentum und trugen private Kleidung. Sie unterlagen keiner Klausur und wohnten deshalb nicht in einem Kloster (monasterium), sondern in einem Kollegiatstift, auch Stift, Kanonie oder Propstei genannt, bzw. als Angehörige eines Domkapitels in einem Domstift. Gelegentlich waren jedoch Mönche und Kanoniker in einer Gebäudeanlage vereint.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1996, Band 5, Sp. 1185f.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)

(gleichbedeutend mit Chorherren)
Mitglieder eines Domkapitels oder Chorherrenstifts, einer priesterlichen Gemeinschaft mit Ordensgelübden.

Aus: Menschenbilder