Stichwörter: Kaiser, Kaiser (röm.-dt.)
Ursprünglich römischer Titel; im Mittelalter Titel für den vom Papst gekrönten König des Deutschen Reichs.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns
Die heute übliche geschichtswissenschaftliche Bezeichnung für den gewählten und rituell gekrönten Souverän des Heiligen Römischen Reiches von 962 bis 1806. Der Zusatz "römisch-deutsch" soll in erster Linie Verwechslungen mit dem antiken Rom und dem 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreich vermeiden. In bewusster Anlehnung an das Imperium Romanum (Römisches Weltreich), dessen universelle Herrschaft die römisch-deutschen Kaiser zumindest formal beanspruchten, lautete der offizielle Herrschertitel bis zuletzt "Imperator Romanorum". Kaiser Maximilian I. (reg. 1508-1519) war der erste Herrscher des HRR, der sich zusätzlich "rex in Germania" nannte, was man mit "König der deutschen Lande" übersetzen kann. Aber erst an der Wende zum 19. Jahrhundert begann sich langsam ein modernes deutsches Nationalbewusstsein zu formen.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)