Stichwörter: Justiz, Justiz (19./20. Jahrhundert)
Die überkommene Gerichtsverfassung, die keine Trennung von Justiz und Verwaltung kannte, wurde Anfang des 19. Jahrhunderts mehrfach neu organisiert. 1808 wurde der Instanzenzug von Oberappellationsgericht, Appellationsgericht und Landgericht/Stadtgericht geschaffen. Neben den Land- und Stadtgerichten bestanden noch besondere Gerichte des Adels. Die Revolution von 1848 stieß diverse Reformen an: Noch 1848 wurden die adeligen Patrimonial- und Herrschaftsgerichte aufgehoben, 1861 Justiz und Verwaltung auch auf der Ebene der Landgerichte getrennt. Die bis heute gültige Organisation entstand durch das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches vom 27. Januar 1877, das den Instanzenzug von Bayerischem Oberstem Landesgericht, Oberlandesgericht, Landgericht und Amtsgericht schuf. Größere Einschnitte brachte die Zeit des Nationalsozialismus (Sondergerichte, Erbhofgerichte, Erbgesundheitsgerichte), doch wurde nach 1945 die alte Gerichtsverfassung wieder erneuert. Seit den 1920er Jahren ist die Zahl der eigenständigen Amtsgerichte deutlich reduziert worden, zuletzt im Zusammenhang mit der Landkreisreform von 1972. 2006 wurde das Oberste Bayerische Landesgericht aufgehoben.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns