Stichwörter: Investitur
Im mittelalterlichen Kirchenrecht Einsetzung der Geistlichen in weltliche und geistliche Befugnisse, besonders die Übertragung von Bistümern und Abteien durch den König.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns