Stichwörter: Interpellation
Eine Fraktion oder 20 Abgeordnete können über besonders wichtige Angelegenheiten eine Große Anfrage (Interpellation) an die Staatsregierung richten (§§ 67 bis 70 der Geschäftsordnung). Die Interpellation ist Ausfluss des Kontrollrechts der Abgeordneten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus