Stichwörter: Informationsrecht des Abgeordneten
Den Abgeordneten steht als Teil Ihrer Kontrollrechte ein Informationsrecht gegenüber der Staatsregierung zu, insbesondere auf Grund des Parlamentsinformationsgesetzes.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus