Stichwörter: imperatives Mandat
Die Verpflichtung eines Abgeordneten, bei politischen Entscheidungen jeweils die Meinung seiner (Wähler-)Basis zu vertreten; in Bayern von 1818 bis heute verfassungsrechtlich untersagt. Gegenbegriff ist die repräsentative Demokratie, in der der Abgeordnete das Volk vertritt, aber nicht an Weisungen und Aufträge gebunden ist.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus