Die Glossare des HdBG

Hitlerjugend (HJ), 1926-1945 Detailansicht

Stichwörter: Hitlerjugend, Hitlerjugend (HJ), 1926-1945


Programmatische Bezeichnung für die gesamte NS-Jugendorganisation mit ihren Untergliederungen, bestehend aus Jungvolk (JV), Hitlerjugend (HJ), Jungmädelbund (JM), Bund Deutscher Mädel (BDM) sowie diversen Sondereinheiten (z. B. Motor-, Marine-, Flieger-HJ). 1938 kam das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" für 17- bis 21-jährige Frauen hinzu. Ab 1933 wurde die gesamte HJ de facto zur totalitären Staatsjugend ausgebaut, jedoch erst 1936 de iure als diese sanktioniert. Ab 1939 war die Mitgliedschaft verpflichtend. Ihr Prinzip "Jugend wird durch Jugend geführt" konnte weitgehend realisiert werden und trug zur Anziehungskraft der Organisation bei. Die angestrebte totale Erfassung der deutschen Jugend ließ sich allerdings nicht verwirklichen. Eine Schwachstelle bildeten die provinziellen und katholisch geprägten Regionen Bayerns. Mit dem Kontrollratsgesetz vom 10. Oktober 1945 wurde die HJ gemeinsam mit der NSDAP und deren übrigen Gliederungen aufgelöst.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns