Die Glossare des HdBG

Hare-Niemeyer-Verfahren Detailansicht

Stichwörter: Hare-Niemeyer-Verfahren


Um die Umwandlung von Prozentergebnissen einer Wahl in Parlamentssitze so gerecht wie möglich zu gestalten, existiert in der parlamentarischen Praxis neben dem d'Hondt'sches Höchstzahlverfahren auch das Hare- Niemeyer-Verfahren. Letzteres ist benannt nach dem englischen Rechtsanwalt Thomas Hare und dem Aachener Mathematikprofessor Horst Niemeyer. Bei diesem Verfahren wird die absolute Zahl der Gesamtstimmen einer Partei mit der Zahl der insgesamt zu vergebenden Parlamentssitze multipliziert. Dieser Wert wird dann durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien dividiert, die an der Sitzverteilung teilnehmen. Außen bleiben also die Stimmen der Parteien, die an der Fünfprozenthürde scheitern. In der mathematischen Formel sieht das so aus:

Gesamtzahl der Sitze x Stimmenzahl der Partei:
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Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien über 5%.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus