Stichwörter: Grundrechte in der bayerischen Verfassungsgeschichte
Menschen- und Staatsbürgerrechte, die in der Regel in der Verfassung verbürgt sind. Ihre Wurzeln in der modernen Verfassungsgeschichte liegen v. a. in der Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts. Die bayerischen Verfassungen von 1818 und 1919 enthielten ebenso einen Grundrechtekatalog wie die Verfassung von 1946.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns