Die Glossare des HdBG

Grundherr Detailansicht

Stichwörter: Grundherr


(Adeliger und kirchlicher) Eigentümer (oder Lehensträger) von Grundstücken, die er gegen Abgaben und Dienste an meist unfreie Bauern verlieh. Über seine Abhängigen stand dem Grundherrn auch eine gewisse Gerichtsbarkeit zu, fast immer mit Ausnahme der Blut

Aus: Glossar Bayern und Österreich im Mittelalter