Stichwörter: Graf
In der Karolingerzeit Beauftragter des Königs, der seinen Gerichts-, Steuer- und Heerbann in einem Zuständigkeitsbereich, der Grafschaft, ausübte. Seit dem 10. Jahrhundert wurde der Grafentitel in hochadligen Familien erblich, ohne dass in jedem Fall die
Aus: Glossar Bayern und Österreich im Mittelalter
Amt mit militärischen und richterlichen Befugnissen in einem bestimmten Bezirk (Gau, Grafschaft, Mark).
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns
In karolingischer Zeit ein königlicher Beamter und Stellvertreter des Königs mit festgelegter Zuständigkeit. Seit der ottonischen Zeit verband sich das Grafenamt mit einem königlichen Lehren, das erblich wurde und dem Grafen die Möglichkeit zum Aufbau ein
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 13/91
Aus: Politische Geschichte von Sachsen und Thüringen