Stichwörter: Gottesgnadentum
Das Gottesgnadentum ist eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz Dei Gratia ("von Gottes Gnaden"). Das Gottesgnadentum beinhaltet die Legitimation des Herrschers durch den Willen Gottes. Er ist daher weder absetzbar noch in einer anderen Weise an der Ausübung seiner Regentschaft zu hindern. Das Gottesgnadentum wird aus der Bibel abgeleitet, genauer aus dem Brief des Paulus an die Römer (Römer 13, Pflichten gegenüber dem Staat). Die Grundlage bildet die Vorstellung, dass jede staatliche Gewalt von Gott verliehen ist und ein Widerstand gegen diese Gewalt ein Verstoß gegen den Willen Gottes darstellt.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus